PPL(A)
Private Pilot License (Aeroplane) - Sie berechtigt zu einer nichtgewerbs- und nichtberufsmäßigen Tätigkeit als verantwortlicher oder zweiter Flugzeugführer auf den in der Lizenz eingetragenen Muster nach Sichtflugbedingungen am Tage und kann um eine Nachflugberechtigung erweitert werden.
LAPL(A)
Light Aircraft Pilot Licence (Aeroplane) -
Mit dieser Privatpilotenlizenz für Leichtflugzeuge erlangt man die Erlaubnis zur Durchführung von Flügen als verantwortlicher Pilot nach Sichtflugbedingungen mit
einmotorigen Flugzeugen mit Kolbentriebwerk (SEP) oder Reisemotorseglern (TMG) mit maximal 2.000 kg und drei Passagiere im nichtgewerblichen Betrieb zu führen.
NFQ
Night Flying Qualification -
Mit dieser Aufbauausbildung (Nachtflugqualifikation) darf auch nachts (nach Ende der bürgerlichen Dämmerung) nach Sichtflugregeln geflogen werden.