Light Aircraft Pilots License, nicht ICAO konform und nur in EU gültig
Die Erlaubnis:
Mit dieser Privatpilotenlizenz für Leichtflugzeuge, LAPL(A) nach EASA-FCL, erlangt man die Erlaubnis zur Durchführung von Flügen als Pilot In Command (PIC) nach Sichtflugbedingungen mit
einmotorigen Landflugzeugen mit Kolbentriebwerk oder TMG mit einer höchstzulässigen Startmasse von 2.000 kg in den der EASA angehörenden Ländern.
Hierbei dürfen bis zu 3 Personen befördert werden, d. h. es dürfen sich zu keinem Zeitpunkt mehr als 4 Personen an Bord des Flugzeugs befinden, sobald der Lizenzinhaber nach der Erteilung der Lizenz 10 Stunden Flugzeit als PIC auf Flugzeugen oder TMG absolviert hat. Die Lizenz kann später um weitere Lizenzen und Klassenberechtigungen erweitert werden. Für Flüge in andere Länder wird das Sprechfunkzeugnis (BZF I – deutsch und englisch) und zusätzlich noch ein ICAO-Sprachtest benötigt.
Voraussetzungen für die Ausübung der Rechte einer LAPL(A)
Der Inhaber einer LAPL(A) muss:
1. im Besitz eines gültigen Tauglichkeitszeugnisses zumindest für LAPL sein, welches unter anderem von einem lizenzierten Allgemeinmediziner ausgestellt werden kann;
2. innerhalb der letzten 24 Monate vor jedem anzutretenden Flug zwölf Flugstunden als verantwortlicher Pilot (PIC), entweder auf einem einmotorigen Landflugzeug mit Kolbentriebwerk oder Reisemotorsegler nachweisen, einschließlich:
(A) zwölf Starts und zwölf Landungen;
(B) ein Übungsflug von mindestens einer Stunde Dauer mit einem FI(A) oder CRI(A). Dieser Flug kann durch jede andere Befähigungsüberprüfung oder praktische Prüfung für eine Klassen- oder Musterberechtigung ersetzt werden.
Voraussetzungen für die Ausbildung
Der Bewerber für eine LAPL(A) muss:
1. mindestens 16 Jahre alt sein bei Beginn der Ausbildung, zur Erlangung der Lizenz 17 Jahre;
2. im Besitz eines gültigen Tauglichkeitszeugnisses für LAPL sein;
3. spätestens während der Ausbildung ein Sprechfunkzeugnis (BZF II) erworben haben;
4. eine Erklärung über schwebende Strafverfahren einreichen;
5. eine Auskunft aus dem Verkehrszentralregister beim Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg einholen;
6. eine Bescheinigung über die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kursus oder Sofortmaßnahmen am Unfallort (max. ein Jahr alt) vorzeigen oder einen PKW-Führerschein besitzen.
Theoretische Ausbildung
Feste Theorieunterrichtsstunden sind keine Vorschrift mehr. Die Statuten der FFG Flugschule jedoch schreiben einen Präsenzunterricht von 80 Stunden in den Schulungsräumlichkeiten der FFG vor. Alternativ kann der Theoriestoff kann auch mit einem Fernlehrgang absolviert werden.
- Technik (Aerodynamik, Flugzeugkunde)
- Navigation
- Meteorologie
- Luftrecht
- Menschliches Leistungsvermögen
- Verhalten in besonderen Fällen
Praktische Ausbildung
Zur praktischen Ausbildung gehören 30 Blockstunden (Blockzeit: von der ersten Bewegung des LFZ bis zum Stillstand). Davon müssen mindestens 15 Stunden mit Fluglehrer geflogen und mindestens fünf Stunden Überlandflug durchgeführt werden. Zusätzlich werden mindestens 6 Stunden überwachter Alleinflug, davon 3 Stunden Allein-Überlandflug von mindestens 150 km (80 NM) Länge gefordert, wobei 1 vollständig abgeschlossene Landung auf einem anderen Flugplatz als dem Startflugplatz durchgeführt wird.
Prüfungen
Die Ausbildung wird mit einer theoretischen und praktischen Prüfung abgeschlossen. Sinnvollerweise wird die theoretische Prüfung im Zeitraum nach dem ersten Alleinflug abgelegt. Geprüft werden im „Multiple Choice-Verfahren“ alle Fächer der theoretischen Ausbildung. Die praktische Prüfung findet am Ende der Ausbildung statt. Gemeinsam mit einem Prüfer wird eine Flugstrecke von ca. 90 Minuten und einer Zwischenlandung absolviert.
Erleichterung
Bei Bewerbern, die bereits Erfahrung als PIC besitzen, kann eine Anrechnung auf die Anforderungen für eine praktische Ausbildung erfolgen. Die Anzahl der angerechneten Stunden wird durch eine Ausbildungsorganisation (ATO) mit Hilfe eines Vorab-Testflugs festgelegt, jedoch darf diese in keinem Fall die gesamte Flugzeit als PIC überschreiten. Maximal können 50% der erforderlichen Stunden für die praktische Ausbildung erlassen werden.