Du wolltest schon immer einmal ausprobieren, wie es ist, ein Flugzeug zu fliegen oder spielst gar mit dem Gedanken, Deinen Pilotenschein zu machen? Dann starte doch schon mal mit einem unverbindlichen Schnupperflug.
Am Flughafen Braunschweig stehen wir Dir mit unseren top modernen Zweisitzern zur Verfügung. Erfülle Dir doch einfach diesen Traum!
Hier darfst Du selbst ran:
Solltest Du danach (genauso wie wir) von der Faszination der Fliegerei infiziert sein, bilden wir Dich gerne in unserem Verein zum Piloten aus. Das Mindestalter für einen Schnupperflug beträgt 16 Jahre, eine Grenze nach oben besteht nicht.
Oder mal wieder die Schulbank drücken?
Wetter, Navigation oder auch Sprechfunk interessieren Dich? Buche einen Gutschein und nimm als Schüler am Theorieunterricht in der FFG Flugschule teil. Das Thema kannst Du Dir aussuchen. Zur Auswahl stehen:
- Luftrecht
- Allg. Luftfahrzeugkenntnisse
- Flugleistung und Flugplanung
- Menschliches Leistungsvermögen
- Meteorologie
- Sprechfunk
- Aerodynamik
Gern nehmen wir uns vorher die Zeit für ein persönliches Gespräch – entweder direkt oder am Telefon – um Deine Fragen zum Erwerb einer Pilotenlizenz oder allgemeine Fragen zur Mitgliedschaft im Vorfeld zu beantworten. Danach kannst Du bestimmt besser entscheiden, ob und wie Du fortfahren möchtest. Schreibe uns einfach eine Email mit Deiner Mobilfunknummer, wir melden uns bei Dir oder nutze unser Kontaktformular.
Du möchtest einen Schnupperflug für Dich buchen oder einen Gutschein/Voucher erwerben?
So einfach geht's...
1) Wähle eines unserer Angebote und zahle einfach per Paypal:
Alternativ kannst du auch per Banküberweisung zahlen
Empfänger: FFG e.V. IBAN: DE88 2699 1066 1489 5260 00
Verwendungszweck: Dein Vor-/Nachname sowie das Stichwort „Schnupperflug“ oder „Schnupperunterricht“.
2) Ein Vorstandsmitglied meldet sich bei Dir zurück und stimmt einen Termin ab.
Dazu auch bitte weitere Kontaktdetails per Formular übermitteln.
Anmerkung: Im Rahmen unserer Mitgliederwerbung und Öffentlichkeitsarbeit bieten wir „Schnupperflüge“ unter dem Selbstkostenpreis nach U (VO) Art. 6 Abs. 4a Nr. 965/ 2012 an.