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NFQ

Starting 28. Dezember 2031
Nachtflugqualifikation

Die Erlaubnis:
Wird eine Aufbauausbildung absolviert (Nachtflugqualifikation), darf dann auch nachts nach Sichtflugregeln geflogen werden.

Für Nachtflüge muss stets ein Flugplan aufgegeben werden.

VFR-Flüge nach Ende der bürgerlichen Dämmerung sind nur von/nach dafür zugelassenen Flugplätzen zugelassen (ausgenommen Such-, Rettungsflüge usw.), der Pilot benötigt dafür eine NFQ-Berechtigung, das Luftfahrzeug eine NFQ-Ausrüstung und der Flugplatz eine Landebahnbefeuerung.

Praktische Ausbildung:
Diese umfasst 5 Flugstunden (Blockzeit), davon 3 Flugstunden mit Lehrer. 1 Flugstunde dient der Überlandnavigation.

Weiterhin müssen 5 Solo-Starts und Landungen bis zum vollständigen Stillstand absolviert werden.

Theoretische Ausbildung:
2 Stunden im Rahmen der Praxisausbildung

Prüfung:
keine, aber die Ausbilung muss außerdem innerhalb von 6 Monaten abgeschlossen werden.

Voraussetzung:

  • PPL(A) JAR oder EASA
  • Funksprechzeugnis BZF 1 oder 2.

Gültigkeit der Berechtigung:

unbegrenzt im Rahmen der Lizenz.

Flug-Förderungsgemeinschaft e.V.

Die Flug-Förderungsgemeinschaft e.V. (kurz: FFG) ist ein gemeinnütziger Verein mit über 100 Piloten und vielen Förder-Mitgliedern am Forschungsflughafen Braunschweig. Das Ziel des Vereins ist die Förderung des Fliegens. Dieses Ziel wird insbesondere dadurch erreicht, Luftsport-Interessierte in unserer eigenen Flugschule zum Piloten auszubilden.

© 2024 – Flug-Förderungsgemeinschaft e.V.

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