Nachtflugqualifikation
Die Erlaubnis:
Wird eine Aufbauausbildung absolviert (Nachtflugqualifikation), darf dann auch nachts nach Sichtflugregeln geflogen werden.
Für Nachtflüge muss stets ein Flugplan aufgegeben werden.
VFR-Flüge nach Ende der bürgerlichen Dämmerung sind nur von/nach dafür zugelassenen Flugplätzen zugelassen (ausgenommen Such-, Rettungsflüge usw.), der Pilot benötigt dafür eine NFQ-Berechtigung, das Luftfahrzeug eine NFQ-Ausrüstung und der Flugplatz eine Landebahnbefeuerung.
Praktische Ausbildung:
Diese umfasst 5 Flugstunden (Blockzeit), davon 3 Flugstunden mit Lehrer. 1 Flugstunde dient der Überlandnavigation.
Weiterhin müssen 5 Solo-Starts und Landungen bis zum vollständigen Stillstand absolviert werden.
Theoretische Ausbildung:
2 Stunden im Rahmen der Praxisausbildung
Prüfung:
keine, aber die Ausbilung muss außerdem innerhalb von 6 Monaten abgeschlossen werden.
Voraussetzung:
- PPL(A) JAR oder EASA
- Funksprechzeugnis BZF 1 oder 2.
Gültigkeit der Berechtigung:
unbegrenzt im Rahmen der Lizenz.