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Sprechfunk

Die unerlaubte Nutzung der Flugfunk-Frequenzen gilt als gefährlicher Eingriff in die Flugsicherheit und wird als solcher geahndet. Auch das Abhören des Flugfunks ohne Berechtigung ist in der Bundesrepublik strafbar. Der Inhaber eines Sprechfunkzeugnisses ist zur Wahrung des Fernmeldegeheimnisses verpflichtet.

Die Sprechfunkzeugnisse in der Luftfahrt werden in folgende Kategorien unterteilt:

  • Allgemeines Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst (AZF) – Instrumentenflug und Sichtflug, deutsch und englisch
  • Allgemeines Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst E (AZF E) – Instrumentenflug und Sichtflug, nur englisch
  • Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst I (BZF I) – nur Sichtflug, deutsch und englisch
  • Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst II (BZF II) – nur Sichtflug, deutsch, nur in Deutschland
  • Beschränkt gültiges Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst E (BZF E) – nur Sichtflug, nur englisch

Die BZF Ausbildung erfolgt bei uns ihm Rahmen des Theorie Unterrichtes, dabei simiuliert ein Lehrer den Lotsen und die Schüler die Piloten, um die standardisierten Sprechgruppen für Rollen, Abfliug,Anfliug, etc. ausgiebig zu üben. Vor der eigentlichen Prüfung stellt ein internes Quality Gate sicher, dass hier soweit fit seit, dass ihr ohne Probleme die Prüfung bei der Bundesnetzagentur bestehen solltet.

Die BZF Prüfung kann bei einer Aussenstelle der Bundesnetzagentur abgelegt werden und wir typischerweise in Berlin oder Bremen stattfinden.

1. Theoretische Prüfung
Es erfolgt ein Multiple-Choice-Test mit 100 Fragen. Es müssen mindestens 75% der Fragen richtig beantwortet werden. Die Prüfungszeit beträgt 60 Minuten.

2. Praktische Prüfung
Es wird ein Ab- und Anflug von einem kontrollierten Verkehrsflughafen simuliert. Beim BZF I muss entweder der Abflug oder der Anflug in Englisch durchgeführt werden.

3. Englischprüfung
Dieser Teil wird nur beim BZF I geprüft. Hier muss ein englischer Text aus dem Luftfahrtrecht laut vorgelesen werden und anschließend mündlich übersetzt werden.

Das AZF ist das höchstmögliche Sprechfunkzeugnis für den Flugfunkdienst. Es berechtigt die Inhaber zur uneingeschränkten Durchführung des Sprechfunks auch auf Flügen nach Instrumentenflugregeln (IFR). Es gilt weltweit und schließt auch die Berechtigung zur Durchführung des Sprechfunks im Sichtflug ein.

Flug-Förderungsgemeinschaft e.V.

Die Flug-Förderungsgemeinschaft e.V. (kurz: FFG) ist ein gemeinnütziger Verein mit über 100 Piloten und vielen Förder-Mitgliedern am Forschungsflughafen Braunschweig. Das Ziel des Vereins ist die Förderung des Fliegens. Dieses Ziel wird insbesondere dadurch erreicht, Luftsport-Interessierte in unserer eigenen Flugschule zum Piloten auszubilden.

© 2024 – Flug-Förderungsgemeinschaft e.V.

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