(ICAO konform, gilt weltweit und wird von anderen Staaten anerkannt)
Die Erlaubnis:
Sie berechtigt im nichtgewerbsmäßigen Luftverkehr zu einer nichtgewerbs- und nichtberufsmäßigen Tätigkeit als verantwortlicher oder zweiter Flugzeugführer auf den in der Lizenz eingetragenen Muster nach Sichtflugbedingungen am Tage.
Diese Lizenz ist ICAO konform und deshalb nicht nur in Europa gültig! Andere Staaten außerhalb der EU erkennen diese Lizenz in der Regel (auf Antrag) an.
(Light Aircraft Pilots License, nicht ICAO konform und nur in EU gültig)
Die Erlaubnis:
Mit dieser Privatpilotenlizenz für Leichtflugzeuge, LAPL(A) nach EASA-FCL, erlangt man die Erlaubnis zur Durchführung von Flügen als Pilot In Command (PIC) nach Sichtflugbedingungen mit
NachtflugqualifikationDie Erlaubnis:
Wird eine Aufbauausbildung absolviert (Nachtflugqualifikation), darf dann auch nachts nach Sichtflugregeln geflogen werden (NFQ).
Für Nachtflüge muss stets ein Flugplan aufgegeben werden.
VFR-Flüge bei Nacht sind nur von/nach dafür zugelassenen Flugplätzen zugelassen (ausgenommen Such-, Rettungsflüge usw.), der Pilot benötigt dafür eine NFQ-Berechtigung, das Luftfahrzeug eine NFQ-Ausrüstung und der Flugplatz eine Landebahnbefeuerung.