CVFR
CVFR (Controlled Visual Flight Rules)
Die Erlaubnis:
Kontrollierter Sichtflug, abgekürzt CVFR (für controlled visual flight rules), ist ein Verfahren zur Durchführung von Sichtflügen entweder im kontrollierten Luftraum C oder bei nächtlichen Überlandflügen im kontrollierten Luftraum.
Anders als vielfach angenommen ist CVFR keine abgespeckte Variante des Instrumentenfluges, sondern strikt dem Sichtflug zuzuordnen. Der Unterschied zum unkontrollierten Sichtflug liegt darin, dass beim CVFR die Flugparameter (Kurs, Höhe, Geschwindigkeit) von der Flugverkehrskontrolle vorgegeben werden. Um den kontrollierten Sichtflug ausüben zu dürfen, muss der Pilot in der Lage sein, vorgegebene Flughöhen auf 100 Fuß genau einzuhalten, nicht mehr als zehn Prozent von der vorgegebenen Geschwindigkeit abzuweichen und den Kurs auf fünf Grad genau beizubehalten.(Quelle: Wikipedia)
Praktische Ausbildung:
10 Flugstunden "Funknavigationsverfahren"
Theoretische Ausbildung:
30 Unterrichtseinheiten Theorieunterricht (Funknavigation, Luftrecht und Technik).
Prüfung:
Theoretische und praktische Prüfung erforderlich.
Voraussetzung:
- PPLN(A)2000kg oder ICAO Lizenz
- Funksprechzeugnis BZF 1 oder 2.
Gültigkeit der Berechtigung:
Wie PPL(A) JAR FCL.






