PPLN (A) 2000kg
Private Pilot License: PPLN (A) 2000kg
Die Erlaubnis:
Sie berechtigt im nichtgewerbsmäßigen Luftverkehr zu einer nichtgewerbs- und nichtberufsmäßigen Tätigkeit als verantwortlicher oder zweiter Flugzeugführer auf den in der Lizenz eingetragenen Muster am Tage.
Diese Lizenz ist nur in Deutschland gültig!
Der Sammeleintrag beinhaltet "einmotorige kolbengetriebene Landflugzeuge" bis 2000 kg Höchstgewicht.(z.B. C 172, TB 200)
Die Gültigkeitsdauer der Lizenz:
Die PPLN(A) Lizenz ist maximal 5 Jahre gültig. Die medizinische Tauglichkeit ist in der Lizenz nicht enthalten. Zum rechtmäßigen Ausüben der Pflichten muß man neben der gültigen Pilotenlizenz noch ein gültiges medizinisches Tauglichkeitszeugnis sowie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis mit sich führen.
Die Gültigkeitsdauer der Klassenberechtigung:
Die Gültigkeit von Klassenberechtigungen für einmotorige Flugzeuge mit einem Piloten beträgt 2 Jahre.
Die Klassenberechtigung ist in der Lizenz eingetragen.
Das Medical:
Es gibt zwei verschiedene medizinische Tauglichkeitsstufen:
- Klasse 1 für Berufs- und Verkehrspiloten und
- Klasse 2 für Privatpiloten.
Fristen:
Verlängerung von Klassenberechtigungen für einmotorige Landflugzeuge mit Kolbentriebwerk mit einem Piloten und/oder Klassenberechtigungen für Reisemotorsegler: man muß innerhalb der letzten 12 Monate vor Ablauf der Gültigkeit 12 Flugstunden und 12 Starts u. Landungen nachweisen und einen Übungsflug von mindestens einer Stunde Flugzeit in Begleitung eines Fluglehrers durchführen oder innerhalb der letzten 3 Monate vor Ablauf der Gültigkeitsdauer der Berechtigung eine Befähigungsüberprüfung mit einem ermächtigten Prüfer ablegen. Dieser Flug kann durch eine weitere Befähigungsüberprüfung oder praktische Prüfung für eine Klassen- oder Musterberechtigung ersetzt werden.
Sonstiges:
Ein Flugbuch ist zu führen, wobei die Zeiten als UTC-Blockzeiten eingetragen werden.
Voraussetzungen:
gültiger PPLN (A)
Erforderliche Unterlagen: Ärztliches Tauglichkeitszeugnis Klasse II vom Fliegerarzt (einige davon finden sie auf unserer Internetseite), Kopie Lichtbildausweis, Polizeiliches Führungszeugnis, Auszug aus dem Verkehrszentralregister des Kraftfahrtbundesamtes Flensburg.
Wir nehmen Ihnen den "Papierkram" und die Lauferei zu den Behörden überwiegend ab (zur Prüfung müssen Sie schon selbst erscheinen). Beim Beginn der Ausbildung wird die Papierlage einmal gemeinsam mit uns erledigt, danach benötigen sie die Papiere erst kurz vor Ausbildungsende wieder.






